2. Technische Darstellung bzw. Zeichnung

2.6. Technische Zeichnung

Ein wichtiger Bestandteil des gesamten betrieblichen Informationssystems sind technische Zeichnungen, die aus dem Konstruktions- bzw. Planungsprozess entstehen.

Aus den Zeichnungsangaben lassen sich Werkzeug-, Arbeits- und Prüfpläne ableiten.

Um Fehler und Mißverständnisse zu vermeiden, ist der Grundaufbau durch Normen festgelegt.

Um ein komplexes Produkt (z. B. Gas- und Wasserverteilungssystem) aufbauen zu können, benötigt man verschiedene Zeichnungsarten.

Bei der Montage können die Positionen der Einzelteile und die Funktionen eines Gerätes eindeutig durch die Verwendung von Zusammenbauzeichnungen festgelegt werden.

Mit der Explosionszeichnung kann man die Montagereihenfolge der Teile veranschaulichen.


Durch die Gruppenzeichnung wird die Struktur der einzelnen Werkstücke (Bauteile) bis zum Entstehen einer Baugruppe oder Anlage beschrieben. Wie bei der Zusammenbauzeichnung werden die Einzelteile nur detailliert, in einem für den jeweiligen Zweck entsprechenden Grad, dargestellt

(Bild 1-000).

Bild 1-038: Erdgas- und Trinkwasserhausanschluss in der Seitenansicht (Längsschnitt)

Bei der Fertigung bzw. Bauausführung wird in der Regel eine Teilzeichnung verwendet, der nur spezifische Angaben für die Erstellung und die Prüfung eines Bauteils liefert. Sie werden in technologische und geometrische Informationen aufgeteilt. Die Teilzeichnungen enthalten Informationen zum Werkzeugplan, Arbeitsplan und Prüfplan (Bild 1-036).

Bild 1-036: Teilzeichnung mit Zusatzinformationen

Bei Verwendung von Guß- und Schmiedeteilen wird die Rohteilzeichnung, eine Sonderform der Einzelteilzeichnung, verwendet, da hierbei besondere Informationen über Aufmaße, Gußschrägen usw. von großer Bedeutung sind.  

Die Entwurfzeichnung wird im Normalfall nicht archiviert und meistens nicht normgerecht erstellt. Der Konstrukteur verwendet sie zum Lösen von funktionalen Abläufen.

Zeichnungsinhalte lassen sich in

  • technologische,
  • geometrische,

·         sachbezogene organisatorische und

  • zeichnungsbezogene organisatorische Daten

aufteilen.

Aus den geometrischen und technologischen Angaben erhält man generell Informationen, die für die Erstellung eines Objektes bzw. die Montage eines Gerätes notwendig sind. Mit ihrer Hilfe lassen sich verschiedene Pläne für die Herstellung von Bauteilen, die Montage bzw. den Bau und die Qualitätssicherung erstellen.

Unter den geometrischen Daten versteht man die Darstellung der Anlage, die Lage der Bauteile zueinander, die Maßangaben sowie die entsprechenden Toleranzen in Bezug auf Maß, Form und Lage.

Die technologischen Daten liefern Auskunft über die Oberflächenbeschaffenheit (z. B. Korrosionsschutz) und deren Herstellungsverfahren, den Werkstoff, die Abnahmehinweise und funktionale Angaben, wie Prüf-, Bau- und Montagevorschriften.

Unter die sachbezogenen organisatorischen Daten fallen Angaben, die sich auf das dargestellte Anlagenteil beziehen und zu dessen eindeutiger Kennzeichnung beitragen.

Hierfür werden Identnummern, Klassifizierungsnummern, eine neutrale Benennung des Bauteils und die Angabe des Gewichts verwendet. Außerdem liefern sie Informationen über den Änderungszustand, Ersatzdaten, den Ursprungshinweis und den Status.

Bei einer Gruppenzeichnung fallen noch zusätzlich Positionsnummern an.

Angaben die sich allgemein auf die Zeichnung als Unterlage beziehen, sind zeichnungsbezogene organisatorische Daten. Sie liefern Informationen über den Ersteller mit dessen Abteilung und das Erstellungsdatum der Zeichnung, sowie den Prüfer der Zeichnungsrichtigkeit.

Zu den zeichnungsbezogenen organisatorischen Daten zählen zudem Angaben über Mikroverfilmung, das Zeichnungsformat, die Firma und Darstellungsformen, wie Schnittverlauf, Ansichten und Einzelheiten.