3. Planwerke für die Versorgungswirtschaft

Für eine ordnungsgemäße Betriebsführung ist ein DIN-gerechtes Planwerk unverzichtbar. Der lagenachweis muss für Planauskünfte so ausreichend sein, dass eine Übertrgung der leitungen in andere Planunterlagen, die auf amtlichen Karten aufbauen, möglich ist. Die Grundlage für die Dokumentation der umfangreichen, im Konzessionsgebiet bzw. überregional verlegten Gas- und Wasserversorgungsanlagen bilden die topografischen Karten bzw. die Deutsche Grundkarte. Die daraus abgeleiteten Liegenschaftskarten werden zur Erstellung von Lage- und Rohrnetzplänen genutzt.