1. Druckprüfverfahren für Gasrohrleitung (Dichtheitsprüfung)

1.2. Druckmessverfahren B

Beim Druckmessverfahren werden die Festigkeit und die Dichtheit der Leitungsanlage durch Feinmessung geprüft. Die Verfahren werden besonders bei erdverlegten Leitungen oder Relinigverfahren angewendet, da eine Besichtigung der Verbindungen nicht möglich ist. 

Druckmessverfahren B2 mit Wasser, zweimalig

Auf Grund des Gefährdungspotentials hoch verdichteter Luft sollte bei Rohrleitungen mit Betriebsdrücken (OP) über 16 bar das B2-Verfahren angewendet werden. Der Prüfdruck (STP) beträgt mindestens das 1,3-fache des maximal zulässigen Betriebsdruckes (MOP) am Hochpunkt der Leitung, wobei am Tiefpunkt der Leitung 95 % der Mindestdehngrenze der Rohre nicht überschritten werden dürfen. Die genaue Höhe des Prüfdruckes wird vor der Prüfung festgelegt. Bei der Beurteilung der Druckänderung müssen die Temperaturschwankungen des Prüfmediums, der Rohrwand, des umgebenden Erdreichs und/oder der umgebenden Atmosphäre berücksichtigt werden. Mit der eigentlichen Druckprüfung wird erst nach erfolgter Temperaturangleichung zwischen Prüfmedium und Erdreich bzw. Atmosphäre begonnen. Während der Prüfung sind freiliegende Leitungsteile gegen Temperatureinflüsse (z. B. Frost, Sonnenstrahlung zu schützen). Um während der Prüfzeit die Temperaturschwankungen gering zu halten, ist der Rohrgraben möglichst weitgehend zu verfüllen. Der nicht verfüllte Anteil an der Leitungslänge soll weniger als 3 % betragen. Armaturen und lösbare Verbindungen sollen möglichst frei zugänglich sein. Die Prüfabschnitte sollen eine Länge von 15 km oder ein Volumen von 3000 m3 nach Möglichkeit nicht überschreiten. Bei Volumina über 3000 m3 ist die Messgenauigkeit zu erhöhen. Der prinzipielle Ablauf der Prüfung ist aus Bild 3-156 zu entnehmen. Die ausreichende Luftfreiheit sollte vor Prüfbeginn festgestellt werden, damit die Dichtheitsmessung nicht zu einem falschen Ergebnis führt. Nach der ersten Haltezeit ist durch eine Kontrollprüfung („Ablasstest“) zu prüfen, ob die Leitung ausreichend entlüftet wurde.


Hierzu sind mindestens zwei Druckabsenkungen vorzunehmen. Nur die zuletzt abgelassene Wassermenge ΔVAB in Litern und die zugehörige Druckabsenkung Δp in bar sind für die Auswertung zu berücksichtigen. Die in Litern errechnete Ablassmenge ΔVA für den Ablasstest und die Volumenänderung ΔV des zu prüfenden Leitungsabschnittes kann berechnet werden. 

Druckmessverfahren mit Luft B 3

Das Verfahren wird in der Regel für Nenndruckstufen bis 5 bar angewendet. Der Prüfdruck (STP) muss den maximal zulässigen Betriebsdruck (MOP) um mindestens 2 bar übersteigen. Das Prüfverfahren wird bei möglichst vollständig eingeerdeten Leitungen angewendet. Andernfalls ist der Temperatureinfluss auf freiliegende Leitungsteile zu berücksichtigen. Der Druck in der Leitung ist während der Messung durch ein schreibendes Druckmessgerät aufzuzeichnen. Die Dauer der Druckprüfung wird auf Grund des geometrischen Inhaltes der zu prüfenden Rohrleitung ermittelt:

Die Mindestprüfdauer beträgt 30 Minuten; bei frei verlegten Leitungen beträgt die Mindestprüfdauer 2 Stunden. Die zulässige Druckänderung Δpzul beträgt 50 mbar. Nach dem Aufbringen des Prüfdruckes (Druckzunahme max. 3 bar/min) und dem Erreichen des Beharrungszustandes beginnt die Messung (Bild 3-157).

Anmerkung:

Als Anhaltswert für die Temperaturangleichung nach dem Auffüllen kann für je 1 bar Prüfdruck eine Stunde angenommen werden, falls nicht durch geeignete Maßnahmen (z. B. Kompressor mit Nachkühlung) die Angleichzeit verkürzt werden kann. Der Einfluss der Messleitung auf die Messergebnisse muss möglichst geringgehalten werden.